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Hintergrundinfo (22.12.2011)Im Nachgang zu unserer Pressemeldung vom vergangenen Freitag mit dem Titel: "Rechtliche Stellungnahme ergibt, GBS-Betreuung von Vorschulkindern bricht geltendes Recht", möchten wir einige Hintergrundinformationen zur Verfügung stellen. Dies erscheint uns insbesondere erforderlich, weil von Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg öffentlich Argumente verbreitet werden, die sachlich nicht zutreffend sind.
Aus diesem Grund halten wir es für notwendig, die faktischen und sachlichen Hintergründe zu verdeutlichen. Die Vertreter der FHH haben angekündigt, weiterhin darauf bestehen zu wollen, dass die VSK Betreuung in der GBS förmlich zu denselben Standards wie für Schulkinder vereinbart wird. Sie wollen dafür eine Anpassung der Kitarichtlinie vornehmen, indem sie für die GBS Betreuung von VSK Kindern die Personalschlüssel herabsetzen.
Damit würden zwar formaljuristisch die Standards der GBS „legalisiert“, das zivilrechtliche Haftungsrisiko für Träger, die sich auf diese Standards einlassen, bleibt im Falle eines Unfalls gemäß der rechtlichen Stellungnahme jedoch unerträglich hoch. Zu der inzwischen intensiv öffentlich geführten Debatte zur VSK Betreuung in der GBS haben die Vertreter der FHH ein weiteres Argument hinzugefügt: die Träger könnten zusätzlich zu den Personalstandards von 1:23 (KESS 1 + 2) und 1:19 (KESS 2 – 6) das pädagogische Budget einsetzen und hätten dadurch in Wahrheit bessere Standards zur Verfügung. Dies ist sachlich nicht zutreffend.
Aus den Personalressourcen ergeben sich die obigen Personalstandards (1:23 / 1:19). Richtig ist, das pädagogische Budget wird zusätzlich zu diesen Personalressourcen in den GBS-Entgelten gewährt. Es könnte jedoch, wenn überhaupt, nur zu einem homöopathischen Anteil für die Verbesserung der Personalstandards verwendet werden. Das päd. Budget ist bereits quasi mehrfach mit Funktionen (vergl. unten stehende Tabelle *) belegt und kann allein von seinem Umfang her keine nennenswerte Verbesserung der Personalschlüssel gewährleisten.
Das päd. Budget besteht in Wahrheit zum größeren Teil aus ehemaligen und nun umgeschichteten Mitteln aus dem Sachaufwand, der genau um diesen Betrag gekürzt wurde. Es handelt sich um die Honorarmittel für Schularbeitenhilfe und Interessengruppen. Der zweite Teil des päd. Budget besteht aus einer Jahrespauschale je Gruppen von 3.000,- €. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung auf. Die Mittel für Honorare werden auch zukünftig für diese Aufgaben benötigt und wurden auf Wunsch der Behörde vom Sachaufwand in den Personalaufwand „umdeklariert“. Dies sind keine zusätzlichen Mittel! Die tatsächlich zusätzlichen 3 Tsd. € je Gruppe ergeben gerade mal 2,44 Wochenstunden (**) im Jahr. Diese werden eigentlich bereits vollständig für die sogenannten mittelbaren päd. Aufgaben benötigt, die nach einer Berliner Studie ca. 7,5 % des Personalaufwands ausmachen (Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Elternabende, Verfassen von Entwicklungsberichten, Dienstbesprechungen und Konferenzen, Fallgespräche, dienstliche Absprachen usw.).
Des Weiteren wird von Vertretern der FHH argumentiert, dass höhere Personalmittel für Vorschulkinder bei diesen nicht ankämen, da es in der Regel in der GBS Mischgruppen gäbe. Diese Argumentation ernstgenommen müsste im Kitabereich dazu führen, dass im Fall von Familiengruppen die Krippenkinder auch nur die Elementarressourcen bekommen dürften. Fakt ist jedoch, dass nur mit den höheren Personalstandards der Krippenkinder eine offene altersübergreifende Arbeit ermöglicht wird, die eine altersgerechte Personalausstattung, Differenzierungen, Kleingruppen und altersspezifische Angebote ermöglicht. Dies gilt entsprechend natürlich auch für die GBS und galt auch bereits in den Horten, in denen Anschlussbetreuungsleistungen an die Vorschule (A-VSK) erbracht wurden.
SOAL plädiert dafür, dass in der Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung der ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) sachlich richtige und fachlich vertretbare Argumente verwendet werden. Keiner kann daran interessiert sein, dass die guten Ansätze der GBS durch Scheinargumente oder das Bedienen von Stammtischvorurteilen diskreditiert werden können. Es ist aus unserer Sicht auch wenig hilfreich, wenn dabei die mangelnde Information von Eltern und daraus entstehende Ängste von einigen Kräften in dieser Stadt für ganz andere bildungspolitische Ziele instrumentalisiert werden.
SOAL steht nach wie vor zu den Plänen der ganztägigen Bildung unter der Voraussetzung der dafür notwendigen Seriosität und Fachlichkeit und einer vertretbaren Ausstattung im Interesse der Kinder.
Rückfragen richten Sie bitte an Elimar Sturmhoebel, Tel.: 040/ 432 584 - 11 oder elimar dot sturmhoebel at soal dot de
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