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Interview (16.04.2009)

Interview

Frauke Stein (s. Foto), Geschäftsführerin der Integrationseinrichtung Kinderkreisel e. V., und Sabine Skalla, Geschäftsführerin der Integrationseinrichtung KoppelKinder e. V., bieten am 25.04. eine Fortbildung zur Erstellung der neuen Vorgaben für Integrationskinder in den Kitas an. Beide Referentinnen sind langjährige Teilnehmerinnen der AG Integration, die regelmäßig bei Soal stattfindet. Maren v. Klitzing (Soal) sprach mit Frauke Stein über die Inhalte dieser Fortbildung und ihre Hintergründe.

Kannst du mir kurz erklären, worum es bei eurer Fortbildung geht?

Wir befassen uns mit den Vorgaben für Integrationseinrichtungen, zu denen das Erstellen eines Förder- und Behandlungsplans und eines Entwicklungsberichts für das behinderte oder von Behinderung bedrohte Kind gehört. Im Förder- und Behandlungsplan wird festgehalten, welche Diagnose erstellt wurde und welche therapeutischen und heilpädagogischen Ziele formuliert werden. Der Entwicklungsbericht ist eine Ist-Stand-Beschreibung. Er dient dazu, die gesetzten Ziele mit dem zu vergleichen, was erreicht wurde. Die Vorgaben haben sich nun für alle Hamburger Integrationseinrichtungen verändert, das ist unser Thema.


Was hat sich verändert?

Erzieherinnen und Erzieher haben bis vor kurzem einen Förder- und Behandlungsplan mehr oder weniger nach eigenen Vorstellung geschrieben. Nun gibt es einheitliche Vorgaben für Förderpläne in ganz Hamburg. Neu ist auch, dass sie umfassender geworden sind und eine ganz klare Struktur aufweisen.

Welche Vorteile hat der neue Behandlungs- und Förderplan?

Durch die Vereinheitlichung wird die Kommunikation erleichtert. Wenn z. B. das Werner-Otto-Institut eine Nachbegutachtung anstellt, kannst du im Telefongespräch mit deinem Ansprechpartner über den Punkt sieben sprechen, und Punkt sieben wird in allen Hamburger Förderplänen gleich sein. Fachleute können sich austauschen, ohne dass sie sich zunächst über bestimmte Begrifflichkeiten einigen müssen. Dieser Prozess wird in die Einrichtungen geholt, denn wenn im Förderplan etwas zu „Kognitive Kompetenzen“ erläutert wird, muss allen Erzieherinnen klar sein, was dort beschrieben wird.

Was sind die inhaltlichen Veränderungen?

Neben der Erhebung von anamnestischen und diagnostischen Daten wird nun auch das Umfeld des Kindes berücksichtigt. Dazu gehören Informationen über seine bisherige Förderung und Therapien. Der Behandlungs- und Förderplan unterteilt außerdem sehr genau in heilpädagogische und therapeutische Ziele. Die Zielsetzungen nehmen einen großen Raum im Förderplan ein, dadurch wird auch eine Überprüfbarkeit möglich. Es kann beispielsweise festgestellt werden, ob das Ziel der Selbstständigkeit erreicht wurde und wenn ja, wie und wodurch.

Gibt es auch negative Auswirkungen bei einer Überprüfbarkeit?

Sicher, eine Überprüfbarkeit kann auch eine Vergleichbarkeit mit sich bringen. Unter Umständen könnte dies zu einer finanziellen Absenkung für eine Integrationseinrichtung führen, wenn bestimmte Bereiche nicht erfüllt worden sind.

Was ändert sich für die Einrichtungen durch die neuen Vorgaben?

Die Interessen der Eltern werden in Zukunft stärker berücksichtigt. Bei der Bewerbung um einen Integrationsplatz für ihr Kind, mussten Eltern sich bislang damit auseinandersetzen, ob ihr Kind für die Einrichtung geeignet ist. Im Grunde müsste es aber genau andersherum sein: Welche Kontextbedingungen muss eine Integrationseinrichtung schaffen, damit ein bestimmtes Kind aufgenommen werden kann? Wenn ein Kind mit einer Gehbehinderung abgelehnt wird, weil in der Einrichtung keine Barrierefreiheit besteht, ist dies keine Lösung. Stattdessen gilt es zu überlegen, ob ein Bereich mit einer Rampe überbrückt werden kann. Integrationseinrichtungen sollen in die Pflicht genommen werden können, sich auf den ganz individuellen, speziellen Bedarf eines Kindes einzustellen.

Wer hat an der Entwicklung der neuen Förderpläne mitgewirkt?

Es gab auf Wunsch der Verbände einen von der Behörde ins Leben gerufene Arbeitskreis mit Prof. Kühl als fachlichen Vorsitzenden. In diesen Arbeitskreis waren Vertreter der Verbände eingeladen sowie Vertreter der verschiedenen Beratungszentren, sprich der begutachtenden Stellen. Ich habe den Dachverband Soal vertreten. Der Verein Leben mit Behinderung brachte die Interessen der Eltern ein. Interessant fand ich, dass ich die einzige war, die tatsächlich in einer Kita arbeitet. Im Arbeitskreis war deutlich spürbar, dass die Therapeuten in einem total anderen Setting wirken als Erzieherinnen das tun. Therapeuten können sich dem Kind intensiv und exklusiv widmen. Erzieherinnen erleben eine gänzlich andere Situation, da sie gleichzeitig viele Kinder betreuen und auch weniger Zeit für das Verfassen von Berichten haben. Das wurde mir in den Diskussionen oft deutlich, wenn es zum Beispiel darum ging, welchen Aufwand das Schreiben der Förder- und Behandlungspläne erfordert.

Was sind die Inhalte eurer Fortbildung?

Sabine Skalla und ich werden zunächst in einer Power-Point-Präsentation den neuen Förder- und Behandlungsplan sowie den Entwicklungsplan vorstellen. Wir werden Begriffsklärungen vornehmen (z. B. Was genau ist unter „motorische Kompetenz“ zu verstehen?) Anhand von Leitfragen geht es anschließend darum, Antworten zu den Fragen des Förderplanes zu entwickeln. Wir wollen den Teilnehmerinnen vermitteln, wie sie sich ein Kind vergegenwärtigen können, um seine Eigenheiten, Stärken und Schwächen beschreiben zu können. Den Förderplan werden wir also in kleinen Schritten auseinander nehmen, und wir hoffen, dass die Erzieherinnen nach der Fortbildung nicht länger das Gefühl haben werden, von der Aufgabe des Schreibens erschlagen zu werden.

Vielen Dank für das Gespräch!

Die Fortbildung zur Erstellung der neuen Vorgaben für Integrationskinder in den Kitas findet statt am Samstag den 25.04.2009 von 10-13 Uhr in HH-St. Georg, Stiftstr.15, Gemeindesaal 1.Stock (U1 Lohmühlenstraße).

 Weitere Infos finden Sie auf der Webseite des Soal-Fortbildungsprogramms.

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