KInderkrankengeld (21.01.2021)
Um Eltern in der Pandemie zu entlasten, hat die Bundesregierung die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, verdoppelt. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist. Diese Regelung ist rückwirkend 5. Januar in Kraft getreten.
Einen Anspruch haben Eltern ausdrücklich auch dann, wenn die Einrichtung zwar noch offen ist, die Behörden aber die Präsenzpflicht ausgesetzt haben oder die Eltern aufgefordert sind, ihre Kinder pandemiebedingt möglichst zu Hause zu betreuen.
Die Bundesregierung wolle es den "Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern", erklärte dazu Bundesgesundheitsminister Spahn.
Weitere Infos unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090
und hier: https://www.bmfsfj.de/kinderkrankentage
Foto: Alexander Dummer / Unsplash
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