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PM 16.12. (16.12.2011)

Pressemeldung:

Rechtliche Stellungnahme ergibt: GBS-Betreuung von Vorschulkindern bricht geltendes Recht!

Ein von SOAL in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten an die Kanzlei Dornheim bestätigt: Die Betreuung der Vorschulkinder mit dem derzeitigen Betreuungsschlüssel ist nicht nur sozialpolitisch unsinnig. Sie bricht derzeit geltendes Recht und bedroht die durchführenden freien Träger mit ernsten haftungsrechtlichen Problemen. Die rechtliche Stellungnahme sieht „bei einer Personalausstattung von 1:23 die Gefahr, dass eine zivilrechtliche Rechtsprechung diese Personalausstattung für die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht bereits strukturell nicht für ausreichend erachtet“.

Bereits mehrfach hat der Alternative Wohlfahrtsverband SOAL die Schlechterstellung von Vorschul-kindern im Rahmen der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) angeprangert. Die derzeitige Situation ist sozial- und bildungspolitisch paradox. Eltern von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf oder Sprachförderbedarf wird nahegelegt, ihr Kind in die Vorschule zu geben. Dort soll es intensiv gefördert werden. Wird die GBS flächendeckend für die Vorschulkinder umgesetzt, trifft das genaue Gegenteil ein. Eine individuelle Förderung am Nachmittag ist nicht mehr möglich.

Auch die Betreuung von Vorschulkindern an der Schule unterliegt den Regelungen des § 45 Sozialgesetzbuch VIII. Jugendhilfeträger, die Kinder im Rahmen der GBS betreuen, benötigen eine solche Betriebserlaubnis. Diese darf nicht erteilt werden, „wenn die Betreuung der Kinder oder der Jugendlichen durch geeignete Kräfte nicht gesichert oder in sonstiger Weise das Wohl der Kinder oder der Jugendlichen in der Einrichtung nicht gewährleistet ist.“

Die Anforderungen für die Gewährleistung des Kindeswohls regeln für Hamburg die „Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“. Diese sehen für Vorschulkinder einen Personalschlüssel von ca. 1:13 vor. Ab dem 12ten Kind muss allerdings eine zweite Fachkraft gestellt werden. Dies wird mit den in der GBS vorgesehenen Schlüsseln von einer Fachkraft für 19 bzw. 23 Kinder deutlich unterschritten.

Angesichts der bestehenden Rechtslage hat die Behörde zwei Möglichkeiten, Abhilfe zu schaffen. Sie kann die Kitarichtlinie ändern, indem sie die Personalschlüssel für Vorschulkinder runtersetzt, oder sie kann für eine adäquate Betreuung der Kinder sorgen wie sie bislang in der Anschlussbetreuung stattfindet. Ersteres wäre eine sozialpolitisch untragbare Willkürhandlung, letzteres eine vernünftige Lösung, zumal die SPD vor Antritt der Regierung in Hamburg dem Landeselternausschuss Kita( LEA) zugesagt hatte, die Betreuungsqualität in der Tagesbetreuung keinesfalls zu senken, sondern zu erhöhen.

Auch die Hamburger Vorschulkinder haben ein Recht auf gute Bildung und Betreuung. Kein Vorschulkind darf eine Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Betreuungsleistung erfahren. Daher müssen weiterhin für alle Vorschulkinder mindestens die bisherigen Betreuungsschlüssel gelten. SOAL wird den Landesrahmenvertrag Ganztägige Bildung und Betreuung (GBS) unterzeichnen wenn es zu einer Einigung in den wesentlichen Fragen kommt und wenn die Personalausstattung für die Schulkinder nicht für die Vorschulkinder gilt.

Hamburg, 16. Dezember 2011

Rückfragen richten Sie bitte an:
Elimar Sturmhoebel Tel.: 040 – 432 584 – 11, oder Sabine Kümmerle Tel.: 0176 630 109 18
info at soal dot de, SOAL e.V. Große Bergstraße 154, 22767 Hamburg
 

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